Erschienen am 09.12.2014 um 09:45 Uhr

Foto: HighHeels-Boutique.com - Der Schuhshop im Internet!
Erschienen am 08.12.2014 um 23:02 Uhr

Foto: FGXpress
Erschienen am 08.12.2014 um 19:15 Uhr

Foto: forevergreen
Erschienen am 08.12.2014 um 12:29 Uhr
Frankfurt am Main, 17. November 2014 - Die Haartransplantation und die Behandlung mit Eigenhaar ist in der heutigen Gesellschaft ein großes Thema, was längst nicht nur für Männer, sondern ebenso für Frauen gilt. Methoden zur Eigenhaartransplantation gibt es obendrein einige, etwa die sogenannte FUE-Technik. In der modernen Medizin gilt diese FUE-Technik als derzeit innovativste Art der Eigenhaartransplantation, wobei FUE für „Follicur Unit Extraction“ - zu Deutsch „Entnahme follikularer Einheiten“ - steht. Nicht-Mediziner dürften sich jedoch weder unter dem englischen noch deutschem Begriff... weiterlesen »
Erschienen am 08.12.2014 um 12:21 Uhr
Büchlberg, Bayerischer Wald. Zu einem regelrechten Trend unter den Wintersportarten entwickelt hat sich in den letzten Jahren das Schneeschuhwandern Bayerischer Wald. Das Besondere am Schneeschuhwandern Bayerischer Wald: Es werden keine Vorkenntnisse benötigt – jeder kann sofort damit starten. Trotzdem empfiehlt sich für den Anfang die Buchung einer geführten Tour, denn die geschulten Führer weisen Sie in die richtige Technik ein. Auch wissen die ortskundigen Guides die besten Strecken durch die wunderbare Winterlandschaft im Bayerischen Wald, unter besonderer Rücksichtnahme auf Schutzgebiete... weiterlesen »
Erschienen am 08.12.2014 um 11:46 Uhr
Das gleiche gilt für aufzuerlegende Beschränkungen der Befugnisse von Officers und Managers. Das wird die Gründung und “Organisation” einer LLC wesentlich komplizierter, zeitaufwendiger und teurer machen. Aus verschiedenen Gründen empfehle ich ausländischen Unternehmen und Privatpersonen normalerweise für ihre US-Geschäftstätigkeit keine LLC zu verwenden. Einer dafür ist, dass der ausländische Inhaber US-Bundes-, Staats- und möglicherweise Stadt- Steuererklärungen verfassen muss – dies öffnet den US-Behörden möglicherweise die Tür, Informationen zu verlangen oder Ihre Geschäftsbetätigungen ni... weiterlesen »
Erschienen am 08.12.2014 um 11:42 Uhr
Das gleiche gilt für aufzuerlegende Beschränkungen der Befugnisse von Officers und Managers. Das wird die Gründung und “Organisation” einer LLC wesentlich komplizierter, zeitaufwendiger und teurer machen. Aus verschiedenen Gründen empfehle ich ausländischen Unternehmen und Privatpersonen normalerweise für ihre US-Geschäftstätigkeit keine LLC zu verwenden. Einer dafür ist, dass der ausländische Inhaber US-Bundes-, Staats- und möglicherweise Stadt- Steuererklärungen verfassen muss – dies öffnet den US-Behörden möglicherweise die Tür, Informationen zu verlangen oder Ihre Geschäftsbetätigungen ni... weiterlesen »
Erschienen am 08.12.2014 um 11:22 Uhr
Bei beiden Gesellschaftstypen ist das Gesellschaftskapital in Shares (Aktien) zerlegt. Es handelt sich somit bei beiden Typen um Aktiengesellschaften. Die Unterscheidung liegt im Gesellschafterkreis, unmittelbar erkennbar an den Worten -private- (privat) und ,,public” (öffentlich). Bei der Private Limited Company soll der Gesellschafterkreis begrenzt sein. Die Aktien der Public Limited Company können öffentlich einem breiten Kreis angeboten werden. Das britische Gesellschaftsrecht kennt zwei Gesellschaftstypen (LTD, PLC), bei denen die Haftung auf das eingezahlte Gesellschaftsvermögen beschrä... weiterlesen »
Erschienen am 08.12.2014 um 11:22 Uhr
Bei beiden Gesellschaftstypen ist das Gesellschaftskapital in Shares (Aktien) zerlegt. Es handelt sich somit bei beiden Typen um Aktiengesellschaften. Die Unterscheidung liegt im Gesellschafterkreis, unmittelbar erkennbar an den Worten -private- (privat) und ,,public” (öffentlich). Bei der Private Limited Company soll der Gesellschafterkreis begrenzt sein. Die Aktien der Public Limited Company können öffentlich einem breiten Kreis angeboten werden. Das britische Gesellschaftsrecht kennt zwei Gesellschaftstypen (LTD, PLC), bei denen die Haftung auf das eingezahlte Gesellschaftsvermögen beschrä... weiterlesen »
Erschienen am 08.12.2014 um 10:53 Uhr
Die GeRo Real Estate AG und die VIVUM GmbH aus Hamburg eröffnen den Vertriebsstart für das repräsentative Wohnensemble „Linné am Westendplatz“ in Frankfurt. Frankfurt am Main, Dezember 2014. Die GeRo Real Estate AG und die VIVUM GmbH aus Hamburg eröffnen den Vertriebsstart für das repräsentative Wohnensemble „Linné am Westendplatz“. VIVUM übernimmt die Rolle als Kapitalpartner und die GeRo AG führt die Projektentwicklung durch. Das idyllisch im renommierten Frankfurter Westend gelegene Ensemble ist nach dem schwedischen Naturforscher Carl von Linné benannt. Es besteht aus zwei Baukörpern, d... weiterlesen »