Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Burghotel Sterr

Sterr - Hotel & Chalets

5 Nächte ab Sonntag inkl. 3/4 Pension, CoffeeTonic Peeling, Surpreme Eye- and Face, Holistische Harm

Dein Hideaway im Bayerischen Wald - Wellnessurlaub in Traumlage

pro Person ab 950,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Arbeitsplatz nach einem Streit verlassen

Erschienen am 26.11.2014 um 09:10 Uhr

Arbeitsplatz nach einem Streit verlassen

Arbeitsplatz nach einem Streit verlassen

Eine Mitarbeiterin verließ wütend ihren Arbeitsplatz, nachdem ein Streit mit ihrem Chef eskalierte. Der Arbeitgeber durfte daraufhin aber nicht fristlos kündigen, entschied das Arbeitsgericht Berlin. Dies gilt insbesondere, wenn der Vorgesetzte den Konflikt mit angeheizt hat. Dann ist im Verhalten der Mitarbeiterin keine beharrliche Arbeitsverweigerung zu sehen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Fall:
Eine Floristen hatte im hinteren Raum des Blumengeschäftes ein Brötchen gegessen. Als der Mann der Betreiberin sie hierbei antraf, kam es zum Streit. Der Mann wies sie an, die Mahlzeit sofort zu beenden und wieder in den Verkaufsraum zu gehen. Der Streit eskalierte und die Arbeitnehmerin verließ den Arbeitsplatz wutentbrannt. Daraufhin wurde sie vom Arbeitgeber gekündigt.
Dies empfand das Gericht aber für unzulässig. Denn eine fristlose Kündigung sei nur gerechtfertigt, wenn in dem Verhalter der Frau eine beharrliche Arbeitsverweigerung zu sehen ist. Jedoch sei das hier nicht der Fall. Denn nach dem Streit habe die Mitarbeiterin keine Möglichkeit gehabt, eine besonnene Entscheidung zu treffen. Ganz im Gegenteil: Der Arbeitgeber habe die Pflicht, den Konflikt nicht eskalieren zu lassen.
Der Frau half dies aber nicht viel, da der Arbeitgeber zusätzlich eine reguläre Kündigung ausgesprochen hatte. Dies befand das Gericht für gültig. Da der Blumenlanden ein Kleinbetriebe ist, braucht es dafür keinen Grund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub