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Erschienen am 02.02.2016 um 07:22 Uhr
Jeder Arbeitnehmer hat bei Verlassen eines Unternehmens den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis kann ein Türöffner für einen neuen Job sein. Doch bei den Arbeitszeugnissen hat sich mittlerweile quasi eine Geheimsprache entwickelt. Aus diesem Grund sollte man sein Arbeitszeugnis immer einem Arbeitszeugnischeck unterziehen. Wie das funktioniert und noch vieles mehr zu diesem Thema, kann man diesem Ratgeber entnehmen.
Das ist die Geheimsprache
"Er zeigte ein gesundes Selbstvertrauen", dies ist eine typische Formulierung für ein
Arbeitszeugnis, doch was bedeutet sie? Nur augenscheinlich besagt diese Formulierung etwas positives, tatsächlich ist diese Formulierung nichts anderes, wie der dezente Hinweis das es sich um einen schwierigen Mitarbeiter handelt. Man spricht hierbei auch von sogenannten doppeldeutigen Formulierungen, derer sich mittlerweile eine Vielzahl von Unternehmen bedienen. Eine solche Formulierung im Arbeitszeugnis kann bei der Jobsuche fatal sein, denn in jeder Personalabteilung werden sofort die Alarmglocken klingen. Natürlich werden sich jetzt viele Fragen, darf das ein Unternehmen überhaupt?
Man hat einen Rechtsanspruch
Wie eingangs schon erwähnt, hat man als Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.Dieses Recht ist nicht neu, sondern schon sehr alt und im Bürgerliche Gesetzbuch (kurz BGB)verankert. Grundsätzlich soll ein Arbeitszeugnis nach dem Willen des Gesetzgebers der Wahrheitentsprechen. Wobei es auch auf die Art des Arbeitszeugnisses ankommt, denn hier gibt es durchausUnterschiede. So gibt es unter anderem das einfache Arbeitszeugnis, dieses enthält neben denpersönlichen Daten, auch die Beschäftigungsdauer, die Art der Tätigkeiten und mögliche Qualifikationen. Eine Bewertung der Arbeitsleistung enthält es nicht. Als weitere Form gibt es das qualifizierte Arbeitszeugnis, dieses ist ähnlich aufgebaut wie das einfache Arbeitszeugnis, wird aber noch um eine Bewertung der Arbeitsleistung ergänzt. Besondere Formen bei den Arbeitszeugnissenist ein Dienst-, Praktikums- oder Ausbildungszeugnis. Von einem Dienstzeugnis spricht man beiBeamten. Diese Formen schwanken stark, zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis. Alsletzte Form gibt es noch das Zwischenzeugnis, hierbei handelt es sich meist um ein internes Zeugnis,dass zum Beispiel bei Versetzungen oder Wechsel in anderen Positionen in einem Unternehmen,ausgestellt werden kann.
Prüfungs- und Nachbesserungsrecht
Grundsätzlich kann man jedem Arbeitnehmer nur empfehlen, intensiv sein Arbeitszeugnis nach Erhalt zu prüfen, quasi einem Arbeitszeugnischeck zu unterziehen. Gerade weil ein Arbeitszeugnis ein wichtiges Dokument bei der Arbeitssuche ist. Dieser Arbeitszeugnischeck kann man wahlweise selbst machen, mittlerweile gibt es aber auch spezialisierte Dienstleister. Diese führen einen Arbeitszeugnischeck durch und prüfen auf mögliche Formulierungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers sind. Werden solche nachteilige Formulierungen durch einen <a href=“https://www.zeugnis-portal.de/arbeitszeugnischeck/“>Arbeitszeugnischeck</a> festgestellt und sollten diese nicht zutreffen, hat man als Arbeitnehmer ein Recht auf Nachbesserung durch seinen Arbeitgeber. Hier greift wieder der bereits schon erwähnte Passus aus dem Gesetzbuch, nachdem ein Arbeitszeugnis der Wahrheit entsprechen muss. Weigert sich ein Unternehmen bei der
Nachbesserung, so bleibt einem nur der rechtliche Weg über ein Arbeitsgericht über.
Aileen Eva
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