Hotel***S-Gasthaus Fuchs
2 Nächte im Komfort-Doppelzimmer mit 2 Stunden-Ebike-Schnuppertour
3 Tage 3-Sterne Superior mit Hausbrauerei, Sauna, Dampfbad, Massage
pro Person ab 130,- €
Erschienen am 28.01.2015 um 17:20 Uhr
Aufklärung über Operationsrisiken
Vor einer wichtigen Operation muss der Patient grundsätzlich von Fachärzten über Risiken und eventuelle Folgeschäden aufgeklärt werden. Normalerweise geschieht das einige Zeit vor der Operation, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Allerdings ist es nicht Gesetzeswidrig den Patienten erst am Vorabend seiner anstehenden Operation aufzuklären, auch wenn dies nicht immer sinnvoll erscheint.
Eine Patientin verlor nun die Klage gegen ihren Arzt, welche sie erhoben hatte, da dieser die Klägerin erst am Vorabend über Gefahren der Operation aufgeklärt habe. Daher sei, nach Ansicht der Klägerin, ihre Einwilligung zu der Operation unwirksam und daher nicht rechtens. Allerdings wurde die Klage durch das Oberlandesgericht Köln abgewiesen, da die Klägerin zuvor mehrmals mit dem zuständigen Arzt über den Eingriff gesprochen habe.
Des Weiteren habe sie sich einige Jahre zuvor bereits einer ähnlichen Operation unterzogen, weshalb sie über die Risiken weitestgehend aufgeklärt gewesen sei, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Entscheidung des Gerichtes.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass nicht in jedem Fall die Aufklärung über eine Operation am Abend zuvor geschehen sollte. Im Normalfall solle das einige Tage vorher geschehen, sodass dem Patienten eine gewisse Überlegungsfrist zugestanden wird, betont Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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