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Erschienen am 17.12.2014 um 10:56 Uhr
Betrunkene Fußgänger
Das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger ihren Führerschein verlieren können, wenn sie betrunken unterwegs sind oder auffällig werden.
Ein Fußgänger der regelmäßig Alkohol zu sich nimmt, kann unter Umständen auch versuchen, ein Auto zu fahren, so die Begründung.
Der Fall:
Ein stark alkoholisierter Mann hatte 3,0 Promille und randalierte auf einem Fest. Daraufhin wurde er von der Polizei in Gewahrsam genommen. Die zuständige Behörde entzog dem Mann die Fahrerlaubnis, da er sich weigerte ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Zwar begründete der Mann, nicht alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen zu sein. Im Gerichtsbeschluss hieß es jedoch: „Zweifel an seiner Trennungsfähigkeit zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr seien begründet.“
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