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Erschienen am 02.02.2016 um 20:54 Uhr
Herxheim, im Februar 2016 - DAK-Versicherte haben es schwer. Die neueste Forderung der Krankenkasse stößt bei Apothekern auf massives Unverständnis: Kann ein Arzneimittel nicht geliefert werden, muss sich die Apotheke die Nichtlieferbarkeit direkt vom Hersteller bestätigen lassen, nicht vom Großhandel. Andernfalls erfolgt keine Erstattung des Rezeptes. Mit der neuen Forderung werden den Apotheken zusätzliche bürokratische Hürden aufgebürdet, nur um sich vor einer Bezahlung der Arzneimittel zu drücken. Leidtragende sind und bleiben die Patienten, die nicht umgehend versorgt werden können.
Die Arroganz einiger Krankenkassen wächst und ApothekerInnen sind stinksauer.
Die neueste Forderung der DAK stößt auf massives Unverständnis: Kann ein Arzneimittel vom Großhandel nicht geliefert werden, muss sich die Apotheke die Nichtlieferbarkeit direkt vom Hersteller bestätigen lassen, nicht vom Großhandel. Andernfalls verweigert die DAK die Bezahlung des Rezeptes.
Unabhängig davon, dass es von der Lieferung des Arzneimittels vom Hersteller zum Großhandel durchaus mal 14 Tage dauern kann, ist dies ein weiterer Affront gegen die Apothekerschaft. Es entbehrt zudem sämtlicher Logik. Die wenigsten ApothekerInnen pflegen direkten Kontakt zu den Herstellern verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Das ist unnötig und kostet nur viel Zeit und Geld. Letztendlich bringt der direkte Kontakt nichts, da die entsprechenden Abteilungen keine Auskunft darüber geben können, wann das Arzneimittel bei der betreffenden Niederlassung der Großhändler eingegangen ist. Der Großhandel hingegen wird mehrmals täglich von den Apotheken kontaktiert. Wenn das Arzneimittel an dem Tag oder an den darauffolgenden nicht geliefert werden kann, dann ist das eben so. Es stehen genügend andere gleichwertige Produkte zur Versorgung der Versicherten in den Apotheken zur Verfügung, nur dafür erhält die DAK wegen der unsinnigen Rabattverträge keine Provisionen der Hersteller.
Mit der neuen Forderung werden den Apotheken zusätzliche bürokratische Hürden aufgebürdet, nur um sich vor einer Bezahlung der Arzneimittel zu drücken.
Das Gutsherrengehabe der DAK hat in den letzten Tagen dazu geführt, dass sich Apotheken geweigert haben, ein nichtlieferbares Arzneimittel durch ein lieferbares auszutauschen. Das hätte nur dazu geführt, dass die Apotheke das Rezept nicht erstattet bekommen hätte. Leidtragende sind und bleiben die Patienten. „Wie jeder weiß, ist der Apothekerverband beim Aushandeln der Lieferverträge mit den Krankenkassen nur Befehlsempfänger. Wenn aber diese Verträge dazu führen, dass Versicherte nicht versorgt werden können wegen einiger Cent, auf die die Krankenkasse bei der Nichtabgabe des Rabattarzneimittels verzichten muss, dann hat die Selbstverwaltung versagt und die Politik muss handeln,“ fordert Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Mit ihrer Aktion unterstreiche die DAK einmal mehr, dass es ihr in erster Linie nicht um die Versorgung der Versicherten geht, sondern darum, Leistungen nicht bezahlen zu müssen.
Dr. med. Helma Gröschel, Vorstandsvorsitzende Freie Apothekerschaft e.V. ,
Tel: +49 (0)7276 - 85 78
E-Mail:hgh@freie-apothekerschaft.de
Freie Apothekerschaft e.V. , Obere Hauptstrasse 1, 76863 Herxheim, www.freie-apothekerschaft.de