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Freie Apothekerschaft fordert Verbot des Verkaufs verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen!

Erschienen am 13.03.2014 um 20:50 Uhr

Freie Apothekerschaft fordert Verbot des Verkaufs verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen!

Möglicherweise ist es zum Volkssport geworden – oder es ist schlicht dumm und dreist. Privatpersonen – und damit medizinische Laien - bieten zunehmend mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel auf verschiedenen Internet-Plattformen wie etwa ebay zum Verkauf an. Den Anbietern ist es dabei offenbar absolut gleichgültig, ob die Packungen nur noch halbvoll sind, ob das Verfalldatum (teilweise erheblich) überschritten ist oder ob dem Käufer durch die Einnahme der Medikamente massive gesundheitliche Gefahren durch Neben- und Wechselwirkungen drohen.
Dem Anschein nach sind den Betreibern der Portale diese juristisch höchst bedenklichen Angebote willkommen, schließlich verdienen sie gut an den Auktionen. Während eine Lokalzeitung eine Verkaufsanzeige etwa für das starke Schmerzmittel Tilidin gar nicht erst veröffentlichen würde, gibt es im Internet für die Veröffentlichung solcher Anzeigen anscheinend keine Hemmungen. Das beweisen beinahe täglich immer wieder etliche höchst bedenkliche Beispiele bei den ebay-Kleinanzeigen.
Der Verein „Freie Apothekerschaft“ fand bereits über 200 dieser Angebote, veröffentlichte sie auf seiner Internetseite „Wir decken auf“ und brachte sie zur Löschung. Der Vorstand des Vereins geht davon aus, dass die Dunkelziffer sehr hoch ist. Vermutlich werden jährlich mehrere Tausend Angebote bei den Internetportalen eingestellt und zu 90 Prozent verkauft.
Teilweise werde nicht nur eine Packung, sondern gleich -zig Packungen angeboten. Daher könne man von einem gewerbsmäßigen Handel und somit auch von bewusster Steuerhinterziehung ausgehen.
Die Anzeigen des Vereins bei verschiedenen Staatsanwaltschaften dieser aus der Sicht der Freien Apothekerschaft verbotenen Auktionen endeten mit Einstellungen der Verfahren, wegen angeblicher Geringfügigkeit. Lediglich die Staatsanwaltschaft Aurich verurteilte unlängst einen privaten Anbieter zu einer Spende von 750 Euro für einen karitativen Zweck.
Die Hartnäckigkeit der Freien Apothekerschaft hat mittlerweile offenbar diverse Abgeordnete des Deutschen Bundestags überzeugt. Sie wollen sich für eine deutliche Formulierung im Arzneimittelgesetz einsetzen, die nicht nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel betreffen soll, sondern auch ein Verbot für den Verkauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch Privatpersonen vorsieht.
Gefragt sind jetzt sowohl das Gesundheitsministerium als auch das Justizministerium und das Ministerium für Verbraucherschutz. Denn selbst Minderjährige können derzeit über die Internetportale völlig unproblematisch an verschreibungspflichtige Arzneimittel wie beispielweise die Antibabypille gelangen.


Die Freie Apothekerschaft erhöht den Druck auf die Politik und den Gesetzgeber und hat am 05.03.2014 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Befürworter des Verbots können die Petition im Internet unterschreiben unter: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_03/_05/Petition_50443.html

 

Impressum

Dr, med. Helma Gr�¶schel
Obere Hauptstrasse 1
76863 Herxheim



www.freie-apothekerschaft.de
freie-apothekerschaft-presse@t-online.de

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.freie-apothekerschaft.de

 

 

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