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Geld zu verschenken? Ohne Lohnsteuerjahresausgleich keine Rückzahlung

Erschienen am 26.12.2013 um 14:10 Uhr

Geld zu verschenken? Ohne Lohnsteuerjahresausgleich keine Rückzahlung

Der Lohnsteuerhilfeverein ihreSteuerhelfer.de arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Regelmäßige Kontrollen der Oberfinanzdirektionen und das Verbot von anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (wie die Vermittlung von Versicherungen) gewährleisten die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung. Jährlich werden ungefähr 5 Millionen Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen beraten.

Im bundesweiten Durchschnitt verliert jeder Steuerzahler, der auf den Lohnsteuerjahresausgleich verzichtet, etwa 1.000 € (Quelle: Finanztest 02/2013).

Je nach persönlicher Einkommenssituation kann es auch zu Nachzahlungen kommen, die Erstattung kann aber auch wesentlich höher sein. Wer aber nun denkt, dieses Geld müsste man dafür im deutschen Gesetzesdschungel für die Erstellung der Einkommensteuererklärung investieren, der täuscht sich. Denn es gibt die kostengünstige Variante der Lohnsteuerhilfevereine. Diese haben im gesamten Bundesgebiet Beratungsstellen und sind nicht nur für reine Arbeitnehmer interessant.

Zwar sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte nach wie vor den Steuerberatern vorbehalten. Jedoch können Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch andere Einnahmen erzielen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapital) erzielen, als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins die kostengünstigere Steuerberatung der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser Einnahmen darf dabei 13.000 €, bzw. 26.000 € (Ledige, bzw. Verheiratete) nicht überschreiten. Dies betrifft zum Beispiel die Arbeitnehmer, die noch Einnahmen aus der Vermietung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder Zinseinnahmen erzielen.

„Die qualifizierte Beratung der Arbeitnehmer in Lohnsteuerhilfevereinen hat den Gesetzgeber überzeugt“, erklärt Marcel Fischermanns, Vorstandsvorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins ihreSteuerhelfer.de Lohnsteuerhilfeverein e.V.. „Damit haben sich die Lohnsteuerhilfevereine endgültig etabliert.“
Weitere Infos erhalten Sie unter www.ihresteuerhelfer.de oder telefonisch kostenfrei unter: 0800-5159753

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.ihresteuerhelfer.de.

Über ihreSteuerhelfer.de Lohnsteuerhilfeverein e.V.:
Der Lohnsteuerhilfeverein ihreSteuerhelfer.de arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes. Regelmäßige Kontrollen der Oberfinanzdirektionen und das Verbot von anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten (wie die Vermittlung von Versicherungen) gewährleisten die Qualität und Unabhängigkeit der Beratung. Jährlich werden ungefähr 5 Millionen Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen beraten.

Firmenkontakt:
ihreSteuerhelfer.de Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Bruyersweg 10
47647 Kerken
Deutschland
0800-5159753
kontakt@ihresteuerhelfer.de
http://www.ihresteuerhelfer.de



 

Impressum

Pressekontakt:
ihreSteuerhelfer.de Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Marcel Fischermanns
Bruyersweg 10
47647 Kerken
Deutschland
0800-5159753
kontakt@ihresteuerhelfer.de
http://www.ihresteuerhelfer.de


Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: http://www.prseiten.de/pressefach/ihresteuerhelfer/news/2515

 

 

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