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Erschienen am 03.11.2016 um 17:07 Uhr
Berlin/Herxheim, im November 2016 - „Nichtlieferbarkeits-Bescheinigungen“ sind mitschuldig, dass Patienten mitunter nicht sofort mit dem passenden Arzneimittel versorgt werden können. Das Bürokratiemonster bringt jede Apotheke in Engpässe. Mit diesem Thema konfrontierten Reinhard Rokitta (Bünde) und Sabine Zeeck (Berlin) von der Freien Apothekerschaft jetzt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten bei einem Treffen in Berlin.
Apotheken sollen sich vom Hersteller direkt bestätigen lassen, dass ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Das verlangen die Krankenkassen. Andernfalls wird das alternativ abgegebene Arzneimittel der Apotheke nicht erstattet. Komplett nicht erstattet. Obwohl der Patient versorgt wurde. Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass der Arzneimittelliefervertrag an dieser Stelle nicht zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass der Hersteller behauptet, das Arzneimittel sei lieferbar, nur der Großhandel rufe nicht ab. Andererseits konnten Großhandlungen in Gesprächen mit der Freien Apothekerschaft nachweisen, dass Arzneimittelmengen kontingentiert werden und maximal zehn Prozent vom Hersteller geliefert werden. Patienten können also wegen eines ungerechtfertigten Verwaltungsaktes nicht sofort versorgt werden, obwohl Alternativen zur Verfügung stehen.
„Die Hersteller sind Geschäftspartner der Krankenkassen und nicht der Apotheken“, kritisiert Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft im Gespräch mit Laumann. Sie sollten das direkt miteinander klären und nicht über die Apotheker, denen dadurch erheblich gestiegener Zeit- und Personalaufwand angelastet wird. Unabhängig davon, dass Apotheken dafür zudem nicht honoriert werden.
Dass solche eigenartigen Geschäfte, mit welchen Intentionen auch immer, auf dem Rücken der Patienten und Apotheken ausgetragen werden, veranlasste Karl-Josef Laumann zu der Aussage, dass nach Kenntnis der Problematik schnellstens eine Änderung herbeigeführt werden müsse. Die Krankenkassen sollten hierfür eine zentrale Meldestelle einrichten, zu der jede Apotheke Zugang erhält. Dieses Dilemma wird unter anderem durch Selektivverträge mit nur einem Hersteller herbeigeführt. Wenn pro Rabattarzneimittel mindestens drei Hersteller berücksichtigt werden, wäre das Problem deutlich geringer oder sogar gelöst. Die Freie Apothekerschaft fordert, dass ein Ausschluss von Selektivverträgen der Krankenkassen in der zur Zeit laufenden Beratung des Arzneimittelstärkungsgesetzes berücksichtigt wird.
Die Freie Apothekerschaft bedauerte gegenüber Laumann, dass die Selbstverwaltung versagt und sich die GKV ihre eigene Welt geschaffen habe, in der nicht einmal die Politik Einfluss nehmen könne. So werden die Apotheken durch die Sozialgesetzgebung und die Verträge mit der GKV zu Dienstleistungen gezwungen, um dann von den Krankenkassen in erheblichem finanziellem Umfang bestraft zu werden. Das zeige sich zum Beispiel, indem bei Retaxationen das Honorar nicht bezahlt werde und die Apotheken zusätzlich mit dem durchlaufenden Posten des Herstellerpreises belastet würden. Obwohl der Patient korrekt versorgt ist.
Die Apotheken wären sicherlich bereit, den Schaden, der der Krankenkasse bei der Abgabe eines Alternativarzneimittels effektiv entstanden ist, zu begleichen. Aber nicht einmal die Politik kenne den Rabattbetrag, den die Krankenkasse pro Packung vom Hersteller erhält. Dies sei sogenannte Vertragshoheit. Diese Gelder fließen aber letztendlich auch in die Festlegung von Versichertenbeiträgen ein. „Hier ist die Regierung in der Verantwortung“, so Rokitta.
Vor dem Hintergrund des jüngsten EuGH-Urteils verdeutlichte die Freie Apothekerschaft gegenüber der Bundesregierung zudem, wie wichtig jetzt ein RX-Versandhandelsverbot ist, zumal – wie Karl-Josef Laumann bekräftigte – das Gesundheitsministerium an der derzeitigen Struktur der Apotheken festhalte.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie auch unter: http://apothekerverein.de/?p=4945
Dr. med. Helma Gröschel, Vorstandsvorsitzende Freie Apothekerschaft e.V. ,
Tel: +49 (0)7276 - 85 78 , E-Mail:hgh@freie-apothekerschaft.de
Herausgeber:
Freie Apothekerschaft e.V. , Obere Hauptstrasse 1, 76863 Herxheim, www.freie-apothekerschaft.de