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Ist die Fahrerlaubnis gefährdet?

Erschienen am 15.01.2015 um 09:38 Uhr

Erwachsene mit ADHS im Straßenverkehr

Ist die Fahrerlaubnis gefährdet?
Erwachsene mit ADHS im Straßenverkehr

Vor einigen Jahren ging man noch davon aus, dass ADHS nur eine Kinderkrankheit ist. Allerdings werden nun auch immer öfter Patienten behandelt, die bereits erwachsen sind. Falls sogar eine Behandlung mit Medikamenten notwendig ist, kann es zu Problemen kommen. Die Mediakamente enthalten oft Methylphenidat, welches ein Amphetamin ist und unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Doch was heißt das konkret?

Erwachsene haben in der Regel einen Führerschein, damit sie mit dem Auto zur Arbeit fahren können oder ihre Kinder beispielsweise vom Kindergarten abholen können. Doch ein Erwachsener mit ADHS, der Medikamente einnimmt, könnte Probleme mit der Führerscheinbehörde bekommen. Wenn Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegen, kann die Führerscheinbehörde nämlich ein medizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) fordern.

Führerscheinbehörde fordert gern MPU bei ADHS

Oft nimmt die Führerscheinbehörde die ADHS-Erkrankung zum Anlass, eine MPU anzuordnen. Das ist jedoch nicht gerechtfertigt. Wer Medikamente einnehmen muss, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, der kann ein Attest vorlegen. Wenn in dem Attest vermerkt ist, dass das Medikament zur Behandlung verwendet werden muss, dann ist das rechtsgültig. „Wenn es keinen sonstigen Anlass gibt, dass das Fahrverhalten auffällig ist, so kann eine MPU nicht angeordnet werden.“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Um eine MPU anzuordnen, muss die Fahrerlaubnisbehörde weitere Anhaltspunkte haben. Falls die Führerscheinbehörde sich jedoch trotzdem das Recht rausnimmt, ein medizinisches Gutachten einzuholen, sollte man sich sofort an einen Rechtsanwalt wenden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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