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Erschienen am 11.10.2013 um 23:58 Uhr
Die Notwendigkeit für Autofahrer, sich einer <strong>medizinisch-psychologischen Untersuchung</strong>, besser bekannt als <strong>Idiotentest</strong> oder auch "<em>Idiotentest</em>", zu unterziehen, kann sich aus verschiedenen Gründen entspringen, die immer mit schweren und/oder wiederholten Verstößen gegen die <strong>Straßenverkehrsordnung</strong> zusammen hängen. Das <strong>Straßenverkehrsamt</strong> (StVA) erachtet diese Verstöße im Falle der Verhängung einer <strong>MPU</strong> als so gravierend, dass auf dem Wege der <strong>Einholung eines MPU-Bewertungs</strong> in Erfahrung zu bringen versucht, ob der jeweilige Fahrer sich überhaupt zur Führung eines Kraftfahrzeugs eignet oder ob seine Teilnahme am Straßenverkehr in unverantwortlicher Weise die restlichen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei der Ersterteilung des Führerscheins wird Fahrern quasi ein <strong>Vertrauensbonus</strong> gewährt - die Befähigung zum verantwortungsvollen Verhalten im Stra?enverkehr wird als vorhanden voraus gesetzt. Die MPU dient also nicht, wie es ihre umgangssprachliche Bezeichnung spekulieren lassen könnte, dem Ausfiltern von Idioten, sondern von Verkehrsteilnehmern, deren charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrezugs in Fragestellung gestellt werden muss, wobei Fahrer durch die bei ihnen fest gestellten Auffälligkeiten ihre <strong>Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr</strong> natürlich zunächst einmal selbst in Frage stellen.
Zu den wesentlichen Gr?nden für die Anordnung einer <em>MPU</em> zählen:
<ul>
<li><strong>Fahren unter Alkoholeinfluss</strong>. Die Kompetenzsuntersuchung wird in diesen F?llen immer dann angeordnet werden, wenn der Fahrer entweder nicht zum ersten Mal wegen Alkohols am Steuer auffällig wurde oder wenn seine Blutalkoholkonzentration so hoch ist, dass man nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgehen kann (über 1,59 Promille). Liegt die Blutalkoholkonzentration im Grenzbereich zwischen 1,29 und 1,6 Promille, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Anweisung einer <strong>MPU</strong> <em>nach eigenem Ermessen</em> aussprechen. Und auch wenn die erlaubte Blutalkoholkonzentration für Fahrradfahrer etwas häher liegt - werden sie im Straßenverkehr mit mehr als 1,6 Promille erwischt, dann ist der Erwerb des Fahrerlaubniss ohne positiven MPU Test nicht mehr möglich.</li>
<li><strong>Fahren unter Drogeneinfluss</strong>. Genau wie Alkohol erniedrigen natürlich auch Drogen die Fähigkeit zum F?hren eines Verkehrsmittels. Konnte dem Fahrer der Drogenkonsum nachgewiesen werden oder besteht ein begründeter Verdacht, dann wird der Führerschein eingezogen und ohne positive Fahreignungsbegutachtung nicht wieder heraus gegeben werden. Bei der "<em>weichen Droge</em>" Cannabis wird man im Normalfall die rechtlichen Konsequenzen von der Regelmäßigkeit der Einnahme abhängig machen.</li>
<li><strong>Straftaten</strong> k?nnen ebenfalls dazu f?hren, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet und deren positives Folge zur Vorbedingung für die Herausgabe der Fahrerlaubnis machen. Dabei muss die Straftat in der Weise mit der Fahreignung in Zusammenhang stehen, dass sie den Verdacht begründet, der Straffällige verfüge über ein überdurchschnittlich hohes Aggressionspotential.</li>
<li><strong>Punkte in Flensburg</strong>. Schwere Delikten werden mit Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg bestraft. Erreicht ein Fahrer das Limit von 18 Punkten, wird die Führerscheinstelle dem Fahrer die Führerschein für sechs Monate entziehen. Will er diesen nach den sechs Monaten zurück haben, muss er sich dem "Idiotentest" unterziehen. Gleiches gilt für Fahrer, gegen die innerhalb eines Jahres zwei Mal ein Fahrverbot ausgesprochen werden musste.
Fahrer sollten die Begutachtung der Fahreignung nicht als Strafe sondern als Chance begreifen, ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr <strong>durch eine veränderte Einstellung</strong> unter Beweis zu stellen.</li>
</ul>
Roslanowski
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