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Pflegedienste müssen qualifiziertes Personal einsetzen

Erschienen am 14.01.2015 um 11:16 Uhr

Pflegedienste müssen qualifiziertes Personal einsetzen

Pflegedienste müssen qualifiziertes Personal einsetzen

Eine häufig in Anspruch genommene Alternative dazu, alte oder kranke Menschen in die Obhut eines Pflegeheims zu geben, besteht darin einen Pflegeservice zu engagieren. Das Personal kann je nach Bedarf bzw. Pflegestufe in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen werden. Das hat häufig den Vorteil, dass alte Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben oder auch schwerbehinderte Menschen zu Hause behandelt werden können, auch wenn sie Pflege benötigen. Je nach Pflegestufe bzw. -bedarf wird dem Pflegebedürftigen ein entsprechendes Fachpersonal zugewiesen, das sich um die anfallenden Aufgaben kümmern soll. Meistens wird vor Pflegebeginn mit der Kranken- bzw. Pflegekasse vereinbart was für ein Fachpersonal notwendig ist. Der ambulante Pflegedienst ist dann dazu verpflichtet entsprechende Pflegekräfte zu stellen, erläutert der Fach- und Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Der Bundesgerichtshof entschied nunmehr, dass es als Betrug zu werten sei, wenn ein Pflegedienst anstatt ausgebildetem Fachpersonal Pflegekräfte ohne spezielle Qualifikation einsetze.

In dem verhandelten Fall, wurde die Betreiberin eines Pflegedienstes angeklagt. Die Beklagte hatte mit der Kasse eines Wachkomapatienten einen Vertrag über eine 24-Stunden-Krankenpflege geschlossen. Dieser besagte, dass sie dazu verpflichtet sei ausschließlich Pflegepersonal einzusetzen, das auf Intensivpflege spezialisiert sei. Die Betreiberin des Pflegedienstes kam der Vertragsforderung allerdings nicht nach und setzte ungeschultes Personal ein. Darüber hinaus fälschte sie Unterschriften auf den Rechnungen für die Kasse, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.

Das Gericht wertete dieses Vorgehen als Betrug. Der gesundheitliche Zustand des Patienten spielte bei der Entscheidung der Richter keine Rolle. Auch wenn dieser während der gesamten Pflegezeit durch das nicht ausreichend qualifizierte Pflegepersonal, anhaltend gut war.
Wer häusliche Pflege beansprucht sollte sich also sicher sein, dass er sich an einen seriösen Pflegedienst mit spezialisierten Pflegekräften wendet, betont Cäsar-Preller.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

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kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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