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Erschienen am 19.09.2013 um 10:14 Uhr
Reiseticket überprüfen
Ein Ticket, das via Telefon gebucht worden ist, sollte im Anschluss überprüft werden. Denn so können Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt werden, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Zudem bestehe kein Anspruch auf Schadensersatz mehr, wenn Fehler erst am Abreisetag entdeckt werden, entschied das Amtsgericht München.
Ein Fall:
Eine Frau buchte am Telefon eine Reise für ihre Familie von Antalya nach München in einem Reisebüro. Später holte sie die Unterlagen ab und unterschrieb die Buchung. In Antalya bemerkt die Frau am Reisetag, dass die Flugtickets ab München ausgestellt waren.
Somit verlangte sie vom Reisebüro die zusätzlichen Kosten von 1.070 Euro zurück, da sie ausdrücklich gesagt hätte von Antalya nach München und nicht umgekehrt. Das Reisebüro weigerte sich jedoch zu zahlen.
Das Gericht entschied, die Klägerin habe auf jeden Fall eine Buchung unterzeichnet, auf der ein Flug von München nach Antalya aufgeführt gewesen sei. Daher trägt die Frau eine Mitschuld.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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