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Erschienen am 14.01.2015 um 11:10 Uhr
Restitutionen werden in Deutschland erleichtert
Strafrechtliche Wideraufnahmeverfahren sollen in Zukunft einfacher durchgeführt werden können, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Wiederaufnahmeverfahren, auch Restitutionsverfahren genannt, sind Prozesse, über Sachverhalte welche gerichtlich bereits abgeurteilt wurden. Dabei kann der Antrag sowohl zugunsten als auch zulasten des Angeklagten gestellt werden.
Das Gericht nimmt den Fall dann noch einmal auf und entscheidet erneut. Dieses Verfahren soll in Deutschland nun durch einige Änderungen erleichtert werden erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Aufgrund einer im Bundestag einstimmig von allen Fraktionen beschlossenen Gesetztesinitiative, welche auf eine Petition zurückzuführen ist, soll es nun leichter strafrechtliche Verfahren nach der Urteilsbildung, noch einmal überprüfen zu lassen.
Die dort festgehaltenen Änderungen betreffen sowohl die Frist, sowie Gebühren eines Wiederaufnahmeverfahrens.
Vor dem Beschluss fielen mit dem Einreichen einer Restitution, schon vor Beginn des eigentlichen Gerichtsverfahrens, hohe Gebühren an. Je nach Höhe des Streitwerts konnten sich die Kosten auf mehrere hundert bis tausend Euro summieren. Durch den Beschluss im Bundestag fallen diese Vorauszahlungen nun weg.
Des Weiteren wurde mit dem Beschluss festgelegt, dass es keine Frist mehr gibt, in der man eine Restitution einlegen kann. In der Vergangenheit stand ein Wiederaufnahmeverfahren nur zur Debatte, wenn dieses in einem Zeitraum von fünf Jahren eingereicht wurde. Nun ist es auch möglich nach mehr als fünf Jahren die Wiederaufnahme zu fordern, erklärt Cäsar-Preller.
Mit diesen Änderungen sollen insbesondere Fehlurteile schneller, einfacher und gerechter revidiert werden können.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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