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Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Erschienen am 17.12.2014 um 10:44 Uhr

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Bei konservativen Kleinsparern ist die Variante der offenen Immobilienfonds beliebt, denn hierbei wird es den Kapitalanlegern ermöglicht, sich mit relativ niedrigen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Doch leider kam es in den letzten Jahren auch immer wieder zu bösen Überraschungen, da es zu zahlreichen Schließungen und Auflösungen der sicher geglaubten Immobilienfonds kam, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Werden Anleger von plötzlichen Auflösungen oder Schließungen überrascht, stehen diesen unter bestimmten Umständen Schadensersatzansprüche zu. Solche Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus falschen Anlageberatungen resultieren, wie zum Beispiel die fehlende Aufklärung über die Möglichkeit von Schließungen der Immobilienfonds.
Von Schließungen oder Auflösungen solcher offener Immobilienfonds sind zahlreiche Anleger betroffen, da sie oft in dem Glauben sind ihre Anteile jederzeit zurückgeben zu können. Viele Anleger wurden jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass die Immobilienfonds geschlossen werden können, erläutert Cäsar-Preller.

Sie können jedoch Schadensersatz fordern, wenn sie über die Anlagen falsch beraten wurden und über die Möglichkeit von einer Schließung nicht aufgeklärt worden sind, da eine beratende Bank stets zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet ist. Inhalt und Umfang der Beratungspflicht hängen dabei stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierbei können einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen und speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben, entscheidend sein, fasst Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller zusammen.

Da die Banken zumeist nicht bereit sind die Verantwortung für ihre Beratungsfehler zu übernehmen, ist eine anwaltliche Vertretung zumeist nötig. Hierbei empfiehlt sich die Beratung und Unterstützung eines spezialisierten Fachanwaltes.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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