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Erschienen am 27.11.2013 um 10:23 Uhr
Steuerliche Gleichstellung für Homosexuelle
Das Bundesverfassungsgericht legte Anfang dieses Monats vor, der Bundestag zog nun nach. Homosexuelle Paare werden von nun an steuerrechtlich gleichgestellt.
Rechtanwalt Cäsar-Preller: „Relevant war hier das Ehegattensplitting, gerade wenn ein Ehegatte erheblich mehr verdient als der andere, ergab sich für ungleichgeschlechtliche Paare ein riesiger Steuervorteil ggü. Homosexuellen. Die Gleichstellung wirkt zudem rückwirkend für das Jahr 2001. Es geht immerhin um rund 150 Millionen €, die auf den Staat für die Vergangenheit zukommen.
Einzig das Adoptionsrecht ist nun der letzte große Zankapfel in Sachen Gleichstellung für Homosexuelle.“
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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