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Erschienen am 14.01.2015 um 11:13 Uhr
Ungewollt Schwanger nach Sterilisation
Viele Frauen entscheiden sich an einem Punkt in ihrem Leben dazu, dass sie keine Kinder mehr bekommen möchten. Um eine medikamentöse Verhütung zu umgehen, nehmen viele Frauen eine ärztlich durchgeführte Sterilisation in Anspruch, bei der beide Eileiter verschlossen werden. Nach einem solchen Eingriff ist eine ungewollte Schwangerschaft kaum noch möglich, ein Restrisiko besteht jedoch. Daher kann das Krankenhaus falls eine Frau trotz durchgeführter Sterilisation schwanger wird, nicht grundsätzlich haftbar gemacht werden, erläutert der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm muss ein Krankenhaus nicht für die Folge einer ungewollten Schwangerschaft haften. Voraussetzungen dafür sind allerdings, dass die Patientin zuvor korrekt über das verbleibende Schwangerschaftsrisiko, von einem Arzt, aufgeklärt wurde und, dass kein schwerwiegender Behandlungsfehler vorliegt.
Eine Frau klagte gemeinsam mit ihrem Ehegatten gegen die Klinik bei der sie sich hatte sterilisieren lassen. Begründet hatte das Ehepaar die Klage damit, dass die Klägerin zwei Jahre nach der Durchführung der Sterilisation noch zwei weitere Male schwanger wurde. Das Ehepaar forderte von der beklagten Klinik 10.000 Euro und einen monatliche Unterhaltszahlung von 300 Euro bis zur Volljährigkeit der Kinder.
Das Gericht lehnte die Klage und die damit zusammenhängenden Forderungen der Kläger jedoch ab. Ein Behandlungsfehler sei in dieser Angelegenheit von den Klägern nicht nachgewiesen worden. Ebenso lägen keine Beweise vor, dass die die Aufklärung durch den behandelnden Arzt mangelhaft gewesen sei. Die Richter gehen davon aus, dass die Frau mündlich über die Risiken aufgeklärt wurde.
Das Gericht hatte also keinerlei Anhaltspunkte wodurch ein Fehler seitens der Klinik zu belegen sei. Darüber hinaus sollte jeder Frau bewusst sein, dass nach einer Sterilisation in 4 von 1000 Fällen eine Schwangerschaft trotzdem vorkommen kann, erklärt Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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