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Erschienen am 25.11.2014 um 17:15 Uhr
Versicherungsschutz
Ab wann gilt eine Reise als angetreten? Diese Frage ist für die Reiserücktrittsversicherung entscheidend. Der Versicherungsschutz endet nicht beim Online-Check-In. Das Amtsgericht München entschied, dass die Reise mit diesem Schritt noch nicht angetreten wurde.
Der Fall:
Ein Passagier hatte einen Flug vom 28. April bis 17. Mai 2013 von Frankfurt nach Santo Domingo gebucht. Gleichzeitig hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Er checkte am Vormittag des Abflugtages online ein. Kurz darauf erkrankte er so schwer, dass er nicht mehr flugfähig war und stornierte den Flug. Laut den Versicherungsbedingungen begann der Versicherungsschutz mit der Buchung der Reise und endete mit ihrem Antritt. Deshalb verlangte der Mann von der Versicherung die Reisekosten. Jedoch weigerte sich diese zu zahlen und argumentierte, mit dem einchecken sei die Reise angetreten worden.
Der Mann bekam von den Richtern Recht. Denn mit dem Online-Check-In habe er nur erklärt, dass er die Reise antreten werde.
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Joachim Cäsar-Preller
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