Presseberichte aus dem Bayerischen Wald

Wenn der Arzt Fehler macht- Ansprüche des Patienten

Erschienen am 23.06.2014 um 09:18 Uhr

Wenn der Arzt Fehler macht- Ansprüche des Patienten

Wenn der Arzt Fehler macht- Ansprüche des Patienten

Fehler sind menschlich. Allzu menschlich sollte ein Arzt allerdings nicht sein. Wenn dieser Fehler macht, können die Folgen tragisch sein.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Arzthaftung ist ein schwieriges Thema. Einerseits ist da die hohe emotionale und persönliche Betroffenheit, andererseits die Schwierigkeit, etwaige Behandlungsfehler nachzuweisen. Es gibt hierbei im Übrigen kein besonderes „Arzthaftungsgesetz“, sondern es gilt das allgemeine BGB mit Modifikationen durch die Rechtsprechung. Entscheidend sind neben dem ordnungsgemäßen medizinischen Heileingriff die vorhergehende Risikoaufklärung sowie die Nachsorge.
Angesichts der straffen Dienstpläne ist es kein Wunder, dass Ärzte übermüdet sind und Fehler machen. Betroffene haben daher durchaus realistische Chancen auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wichtig ist es, dabei die Verjährung zu beachten. Grundsätzlich ist bei Fehlbehandlungen nach 3 Jahren Schluss.“

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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