Erschienen am 20.02.2015 um 10:36 Uhr
Wann ist eine Firmengründung Dubai/VAE nicht geeignet und welche Alternativen gibt es? Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (Dubai LLC, Free Trade Zone Companies, Offshore Companies in den Freihandelszonen VAE), sowie Niederlassungen von ausländischen Unternehmen, einschließlich aller Dienstleistungen. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch die steuerliche Beratung im Kontext von verbundenen Unternehmen und Gestaltungen mittels Zwischenholding. Vorteile einer Firmengründung in den VAE (Dubai, Abu Dhabi, Freihandelszonen) Der entscheid... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 22:11 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 22:10 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 22:09 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 22:08 Uhr
Aus dem Firmennamen muss die Haftungsbegrenzung durch die Anfügung eines Zusatzes entweder auf Englisch „Limited“, „Private Limited“ oder „Pte. Ltd“ oder auf Malay „Sendirian Berhad“ oder „Sdn. Bhd.“ hervorgehen. Wird zu Unrecht bzw. missbräuchlich die Bezeichnung „Limited“ oder „Sendirian Berhad“ geführt, ist die handelnde Person bis zu einem Betrag von SGD 5.000,- persönlich haftbar und kann zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt werden. „Registrar“ überprüft und genehmigt. Hierfür, sowie für die anschließende Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von SGD 15,- erhoben. Das Verw... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 21:30 Uhr
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren ("Board of Directors"), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer ("Company Secretary"), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss. Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited b... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 21:27 Uhr
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren ("Board of Directors"), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer ("Company Secretary"), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss. Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited b... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 21:24 Uhr
Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren ("Board of Directors"), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer ("Company Secretary"), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss. Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited b... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 20:50 Uhr
Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ausgeben darf, ist ebenfalls in der Satzung bestimmt. Im Rahmen dieser Maximalanzahl kann grundsätzlich das Board of Directors die Anzahl der tatsächlich auszugebenden Aktien und deren Ausgabebetrag nach freiem Ermessen festlegen. In der Satzung können Nennwertaktien oder nennwertlose Aktien festgesetzt werden. Soweit Nennwertaktien ausgegeben werden, darf der Ausgabebetrag den Nennbetrag nicht unterschreiten. Dieses System ist dem genehmigten Kapital bei einer deutschen AG vergleichbar. Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ... weiterlesen »
Erschienen am 19.02.2015 um 20:46 Uhr
Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ausgeben darf, ist ebenfalls in der Satzung bestimmt. Im Rahmen dieser Maximalanzahl kann grundsätzlich das Board of Directors die Anzahl der tatsächlich auszugebenden Aktien und deren Ausgabebetrag nach freiem Ermessen festlegen. In der Satzung können Nennwertaktien oder nennwertlose Aktien festgesetzt werden. Soweit Nennwertaktien ausgegeben werden, darf der Ausgabebetrag den Nennbetrag nicht unterschreiten. Dieses System ist dem genehmigten Kapital bei einer deutschen AG vergleichbar. Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ... weiterlesen »